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Informationen zur Bewältigung des Hochwassers 2013

Block 6364

  • 03.09.2013 - Aktuelle Richtlinie Hochwasser 2013

    Die Richtlinie Hochwasser 2013 ist endgültig beschlossene Sache. Der Zuschuss für Hochwassergeschädigte beträg in der Regel 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

    Einzelheiten, die neue Richtlinie sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:

    Die Pressemitteilung vom 03.09.2013 können Sie hier nachlesen.

  • 23.07.2013 - Sachsen richtet Klärungstelle für Härtefälle ein

    Hochwasseropfer sollen in Einzelfällen über die übliche Förderung hinaus Hilfen erhalten können. Zudem soll eine Kombination von diesen Hilfen und Spendengeldern besondere Härten abmildern helfen. Mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung kann in besonderen Fällen die Gesamtfinanzierung für den Wiederaufbau doch noch dargestellt werden, so dass die Betroffenen wieder kreditfähig werden.

    Nähere Informationen finden Sie hier

  • 19.07.2013 - "Runder Tisch" unterstützt vom Hochwasser geschädigte Unternehmen

    Die KfW Bankengruppe hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ihr Beratungsprogramm "Runder Tisch" für Unternehmen, die durch das Mai/Juni-Hochwasser 2013 geschädigt wurden, aufgestockt. Die Förderung durch den Sonderfonds "Hochwasser" beinhaltet die Kostenübernahme einer Unternehmensberatung mit einer Höchstförderung von 1.600 EUR und läuft bis zum Ende dieses Jahres. Die Unternehmen wählen dazu eine Beraterin/einen Berater aus, die/der in der KfW-Beraterbörse für das Programm zugelassen ist. Durch die Schwachstellenanalyse und Beratung wird den Unternehmen geholfen, wieder auf die Beine zu kommen.

    Nähere Informationen finden Sie hier
     
  • 16.07.2013 - Richtlinie vom 12.07.2013 Hochwasserschäden 2013

    Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und bei Angehörigen der freien Berufe mit einer Unternehmensgröße bis zu 500 Arbeitnehmer beträgt die Zuwendung jedoch maximal 100.000 € und bei in ihrer Existenz gefährdeten Betrieben und in vergleichbaren Härtefällen maximal 200.000 € je Betriebsstätte.

    Nähere Informationen finden Sie hier

  • 08.07.2013 - Eckpunkte der Fluthilfe für Land- und Fortswirtschaft sind geregelt

    Der Zuschuss soll 50 Prozent des entstandenen Schadens betragen. Vom Schadenswert sind die Versicherungszahlungen abzuziehen. Der Mindestschaden muss 5.000 € betragen. Ab 25 000 Euro Schadenshöhe ist ein Gutachten erforderlich. Der Schadensnachweis erfolgt mit der Antragstellung über Formulare der Sächsischen Aufbaubank.

    Nähere Informationen finden Sie hier
  •  14.06.2013 - Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit

    Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn ihre Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen gilt für Unternehmen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind. Die Übernahme erfolgt für längstens drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember 2013.

    Nähere Informationen finden Sie hier

  • 07.06.2013 - Soforthilfen

    Empfänger der Leistung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Freien Berufe und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Die Soforthilfe beträgt je betroffenes Unternehmen grundsätzlich 1.500 €. Abweichend davon können Kleine und mittlere Unternehmen die Soforthilfe für jede geschädigte Betriebsstätte erhalten.

    Nähere Informationen finden Sie hier

  • Von Hochwasser und Starkregen betroffene Betriebe können ab sofort Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen
  • Kurzarbeitergeld für Betriebe mit Hochwasserschäden

  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Juni-Hochwasser verursachten Schäden

  • Katastrophenhilfe vom Fiskus

  • Informationen für durch Hochwasser verursachte Schäden bei geförderten Vorhaben und Maßnahmen im Bereich des SMUL

  • Von Hochwasser und Starkregen betroffene Betriebe können ab sofort Liquiditätshilfen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragen

  • KfW startet Aktionsplan Hochwasser - Zinsgünstige Kredite für Unternehmen und Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen laufender KfW-Kredite