Block 6357
- 03.09.2013 - Aktuelle Richtlinie Hochwasser 2013
Die Richtlinie Hochwasser 2013 ist endgültig beschlossene Sache. Der Zuschuss für Hochwassergeschädigte beträgt in der Regel 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Einzelheiten, die neue Richtlinie sowie Antragsunterlagen finden Sie hier.
Die Pressemitteilung vom 03.09.2013 können Sie hier nachlesesn.
- 23.07.2013 - Sachsen richtet Klärungstelle für Härtefälle ein
Hochwasseropfer sollen in Einzelfällen über die übliche Förderung hinaus Hilfen erhalten können. Zudem soll eine Kombination von diesen Hilfen und Spendengeldern besondere Härten abmildern helfen. Mit dieser zusätzlichen finanziellen Unterstützung kann in besonderen Fällen die Gesamtfinanzierung für den Wiederaufbau doch noch dargestellt werden, so dass die Betroffenen wieder kreditfähig werden.
Nähere Informationen finden Sie hier
- 16.07.2013 - Richtlinie vom 12.07.2013 Hochwasserschäden
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Förderfähig sind Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren Schäden an privaten Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des privaten Wohngebäudes erforderlich sind, an Gewerberäumen, an baulichen Anlagen und gemeinschaftlich genutzten Wegen von Vereinen und in Kleingartenanlagen.
Nähere Informationen finden Sie hier
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Katastrophenhilfe vom Fiskus
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Kostenlose Energieberatung für Hochwasseropfer