Für Widerspruchs- u. Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle ist zuständig für:
- Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SSG), wie sozialrechtliches Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Vertretung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Ordnungswidrigkeiten
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Prüfung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Zuständigkeit nach dem SGB II.
- Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat
- Einschaltung des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeitverdacht
Unterhalt / Ersatzansprüche
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- Geltendmachung von kraft Gesetz auf das kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig übergegangenen Ansprüchen; § 33 SGB II sowie § 115 SGB X (z.B. Unterhaltsansprüchen, Arbeitsentgelt).
Außendienst nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Ermittlung von Sachverhalten im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes.
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Fachbereich Rechtsverkehr
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon*: 03433 241 2751
Fax: 03433 241 7063
E-Mail**: kjc-widerspruchsstelle@lk-l.de
* Kontakt bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!
** Der Zugang für verschlüsselte / signierte E-Mails / elektronische Dokumente ist über das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamtes des Landkreises Leipzig (siehe Kontakt unter https://www.landkreisleipzig.de/kontakt.html) sowie dem SecureGateway des Freistaates Sachsen (siehe unter https://www.esv.sachsen.de/secure-mail-gateway.html) möglich.
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