Für Widerspruchs- u. Klageverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.
Widerspruchsstelle
Die Widerspruchsstelle ist zuständig für:
- Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SSG), wie sozialrechtliches Widerspruchs- und Klageverfahren.
- Vertretung des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.
Ordnungswidrigkeiten
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Prüfung, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Zuständigkeit nach dem SGB II.
- Einschaltung der Staatsanwaltschaft bei Verdacht einer Straftat
- Einschaltung des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeitverdacht
Unterhalt / Ersatzansprüche
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- Geltendmachung von kraft Gesetz auf das kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig übergegangenen Ansprüchen; § 33 SGB II sowie § 115 SGB X (z.B. Unterhaltsansprüchen, Arbeitsentgelt).
Außendienst nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II
Die Mitarbeiter dieses Bereiches sind zuständig für:
- die Ermittlung von Sachverhalten im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen des Bürgergeldes.
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Fachbereich Rechtsverkehr
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon: 03433 241 2751*
Fax: 03433 241 7063*
E-Mail: kjc-widerspruchsstelle@lk-l.de**
* Kontakt bitte nur für fachbereichsrelevante Vorgänge nutzen!
** Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente!
- zurück zur Übersicht Bürgerinnen und Bürger