Was beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?
Ab 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche mit dem Teilhabepaket einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen und dem Mittagessen in Schule, Hort und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Mit dem Bildungspaket können Lernmaterialien und auch Beförderungskosten bezuschusst werden. Eine qualifizierte Lernförderung wird ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen und die Versetzung gefährdet ist. Das neue Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Ebenfalls leistungsberichtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die nach § 2 AsylbLG Anspruch auf Leistungen analog dem SGB XII haben.
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Wer ist zuständig?
Ab wann gibt es Leistungen?
Soweit die nach den gesetzlichen Bestimmungen Leistungsberechtigten bereits seit dem 1.1.2011 bis zur Gesetzesverkündung Schulausflüge, Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schülerbeförderung oder Teilhabeleistungen (Kultur, Sport, Freizeit) in Anspruch genommen haben, können diese Leistungen bzw. Kosten auch rückwirkend pauschal erstattet werden.
Was ist zu tun um Leistungen zu erhalten?
Für sämtliche Bildungs- und Teilhabeleistungen bedarf es eines gesonderten Antrages. Das entsprechende Antragsformular mit Hinweisblatt sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend. Leistungen für Schuldbedarf ist nur für Leistungsgerechtigte des Kinderzuschlag bzw. Wohngeld gesondert zu beantragen.
| Anlagen zum Antrag auf Bildung und Teilhabe |
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