Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger des Landkreises, d.h.,
er repräsentiert in demokratischer Weise die Kreisbewohner.
Der Kreistag
stellt jedoch kein Parlament dar, sondern ist das Hauptorgan des Landkreises. Zu
den Aufgaben des Kreistages gehört u. a. die Festlegung der Grundsätze der
Verwaltung sowie die Entscheidung über alle Angelegenheiten des Landkreises
soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist. Weiterhin überwacht der
Kreistag die Ausführung der durch ihn gefassten Beschlüsse.
In welcher Verbindung steht die Einwohnerfragestunde zum Kreistag?
Die Einwohnerfragestunde,
die zu Beginn einer jeden ordentlichen Kreistagssitzung stattfindet, bietet den Einwohnern
des Landkreises, die Möglichkeit, Fragen zu Kreisangelegenheiten
an den Kreistag zu richten.
Weiterhin haben die
Einwohner das Recht, konkrete Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die
Fragestunde dient somit der Verbesserung der Kommunikation zwischen Einwohnern
und Kreistag.
Inhaltlich sollen
Angelegenheiten des Landkreises Leipzig angesprochen werden, wobei zu
beachten ist, dass die Befassungskompetenz des Kreistages weiter reicht, als der
eigentliche Aufgabenbereich des Landkreises. Kriterium hierbei ist, dass
Gegenstand der Behandlung eine auf Belange des Landkreises gerichtete
Angelegenheit ist.
Zu den Fragen
wird vom Vorsitzenden oder einem von ihm Beauftragten Stellung
genommen.
Eine Diskussion ist zur Einwohnerfragestunde nicht zulässig. Dieses gilt auch für die Abgabe eines Statements (persönliche oder allgemeinpolitische Erklärung).
