Wissenswertes zur Abfallentsorgung

Meldepflicht Was muss gemeldet werden?
  Wer muss melden?
  Welche Unterlagen sind vorzulegen?
  Wann und wo ist anzumelden?
   
Abfallbehälter Welche Abfallbehälter sind zugelassen?
  Wer entsorgt den Müllsack?
  Wie erhält man einen Abfallbehälter?
  Was wird mit dem Abfallbehälter bei Umzug?
  Wie kann man den Abfallbehälter verschließen?
   
Entsorgung Wie erfolgt die Abfallentsorgung?
  Was ist eine Überlassungsgemeinschaft?
  Wohin mit Elektrogeräten?

 

Was muss gemeldet werden?

  • Zuzug, Wegzug, Umzug, Geburt, Sterbefall
  • An- und Ummeldung des Gewerbes, Selbständigen, Praxen u.ä.
  • An- und Abmeldung der Abfallbehälter

Bitte beachten Sie, dass Meldungen beim Einwohnermeldeamt nicht automatisch an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig weitergeleitet werden! Die Meldepflicht gegenüber dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig liegt beim Überlassungspflichtigen.

Wer muss melden?

  • Überlassungspflichtige, das sind Haushalte, Nutzer von Grundstücken für Wohn- und Erholungszwecke, Gewerbe, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, Selbständige u.a.

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Wann und wo ist anzumelden?

  • 3 Wochen vor Inanspruchnahme der Abfallentsorgung sind o. g. Unterlagen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig schriftlich einzureichen. Dies trifft für alle Überlassungspflichtigen zu.

Welche Abfallbehälter sind zugelassen?

  • Abfallbehälter mit einem Füllraum von 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1100 Liter werden durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft vermietet und unterhalten.
  • Für den Spitzenbedarf wird der blaue Restabfallsack (70l) mit dem Aufdruck "Abfallwirtschaft Muldentalkreis Müllsack" (auch für Nutzer von Wochenendgrundstücken) bzw. " Landkreis Leipziger Land" gebührenpflichtig in Vertriebsstellen angeboten.

Wer entsorgt den blauen Restabfallsack?

  • Der mit dem Aufdruck "Abfallwirtschaft Muldentalkreis Müllsack" bzw. "Landkreis Leipziger Land" versehene Blaue Müllsack wird wie die Abfallbehälter an der nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle entsorgt.

Wie erhält man einen Abfallbehälter?

  • Bis spätestens 3 Wochen nach erfolgter Anmeldung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird der Abfallbehälter entsprechend der beantragten Größe vom zuständigen Entsorgungsunternehmen gestellt.

Was wird mit dem Abfallbehälter bei Umzug?

  • Bei Umzug innerhab des Entsorgungsgebietes nehmen Sie Ihren Restabfallbehälter mit.
  • Bei Umzug in ein anderes Entsorgungsgebiet des Landkreises melden Sie den bisherigen Abfallbehälter ab und einen neuen Behälter an. Sie werden schriftlich oder telefonisch benachrichtigt, wann der Behälter zur Abholung bereitzustellen ist.

Wie kann man den Abfallbehälter verschließen?

  • Die Behälter dürfen nur in zugelassener Art und Weise verschlossen werden. Die Entsorgungsunternehmen bieten Verschlusssysteme für den jeweiligen Behältertyp gegen Entgeld an. Das Anbringen nicht zugelassener Verschlusssysteme ist unzulässig.

Wie erfolgt die Abfallentsorgung?

  • Die Abfallentsorgung (Restabfallbehälter) erfolgt im 14-tägigen Rhythmus nach einem Tourenplan. Die Restabfallbehälter sind mit einem Chip zur Datenerfassung versehen. Der Überlassungspflichtige stellt den Behälter am Abholtag bis 7.00 Uhr vor dem Grundstück bereit, dass die Entsorgungsabsicht eindeutig erkennbar ist.
  • Die Häufigkeit der Entleerung der Abfallbehälter bestimmt der Überlassungspflichtige selbst (der 14-tägige Rhythmus ist keine Pflicht). Es sind jedoch 4 Mindestentleerungen pro Behälter und Jahr festgeschrieben.

Was ist eine Überlassungsgemeinschaft?

  • Bei der sog. Überlassungsgemeinschaft können Abfallbehälter von Haushalten bzw. Gewerbe auf einem Grundstück unter einer Hausnummer zur gemeinsamen Benutzung angefordert werden. Dies ist besonders für 1- oder 2-Personenhaushalte zu empfehlen.
  • Es muss ein Vorsteher der Überlassungsgemeinschaft ernannt werden, dieser erhält dann die Gebührenabrechnungen für seine Festgebühr und die Behälternutzungs- und Behälterentleerungsgebühren der Überlassungsgemeinschaft. Die Festgebühren der anderen Mitglieder der Überlassungsgemeinschaft werden den jeweiligen Personen dann in Rechnung gestellt.

Wohin mit Elektrogeräten?

  • Elektroaltgeräte sind von anderen Abfällen getrennt zu erfassen und seit März 2006 kostenlos bei den Sammelstellen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft abzugeben.
 
Wappen des Landkreises Leipzig
abfallwirtschaft