Für Widerspruchsverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Unterhaltssicherung und Ermittlungen im Rahmen des Außendienstes ist der Fachbereich Rechtsverkehr zuständig.
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Der Bereich Arbeitsvermittlung ist Ansprechpartner für alle Arbeitgeber und Träger sowie für die Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden aus dem Rechtskreis SGB II.
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Für die Regelleistungen und einmaligen Beihilfen sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist der Bereich Leistungsgewährung im BGA zuständig, mit seinen Geschäftsstellen in Grimma und Wurzen.
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Betrieb für Grundsicherung und Arbeitsförderung
Südstraße 80, Haus 62
04668 Grimma
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