Um einen Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu stellen, sollten Sie sich beim Erstberatungsteam des BGA in Grimma oder Wurzen die entsprechenden Formulare aushändigen lassen. Dies passiert üblicherweise mit einer kurzen Beratung hinsichtlich der Antragstellung sowie einer Terminvergabe zur Antragsabgabe mit allen erforderlichen Unterlagen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit alle notwendigen Formulare auf dieser Seite herunterzuladen und auszufüllen. In diesem Fall bitten wir Sie dann im Vorfeld telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Ihre Ansprechpartner in der Erstberatung sind:
| Telefon 03437 97-4559 und | |
| Telefon 03437 97-4494 | |
| Telefon 03425 984-4837 und | |
| Telefon 03425 984-4826 | |
Noch einige allgemeine Dinge, welche Sie wissen und ggf. beachten müssten:
Leistungen nach dem SGB II werden frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
Jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige ist antragsberechtigt.
Zu einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zählen alle im Haushalt lebenden Angehörigen wie Ehegatten, Partner und Lebenspartner und unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Es werden von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft das Einkommen und Vermögen zur Berechnung des Leistungsanspruchs herangezogen. Somit ist der Antrag erst dann vollständig belegt, wenn alle Unterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorliegen. In der Regel werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für einen Zeitraum von sechs Monaten geprüft und ggf. bewilligt.
Danach müssen die Anspruchsvoraussetzungen erneut überprüft werden. Dazu wird Ihnen ein Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zugesandt. Bitte beachten Sie, dass dieser Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes (4 Wochen vorher) vollständig gestellt werden muss, damit eine nahtlose Gewährung von Leistungen möglich ist.
| Verweise auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit: |
