Das SGB II

Leistungsspektrum der Arbeitsförderung und der Grundsicherung

  Das SGB II - Leistungsspektrum der Arbeitsförderung

Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Arbeitsuchende

  • Beratung, Betreuung und Vermittlung
  • Beauftragung Dritter mit der Vermittlung,
  • Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungs- und Reisekosten),
  • Mobilitätshilfen (Fahrtkosten, Übergangsbeihilfen, Ausrüstungsbeihilfen,   Umzugskostenbeihilfen, Trennungskostenbeihilfen)
  • Trainingsmaßnahmen und Eignungsfeststellung,
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Leistungen an erwerbsfähige, behinderte Hilfebedürftige,
  • Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungs- bzw. Einstellungszuschuss),
  • Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter / Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen,
  • Arbeitsgelegenheiten (AGE, ABM, MAE),
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI),
  • kommunale Vermittlungsvereinbarungen für private Arbeitsvermittler,
  • Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen,
  • Beschäftigungsförderbeiträge für Ältere,
  • Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung,
  • Einstiegsgeld für Existenzgründer,
  • Teilnahme an Eingliederungsprogrammen (QAB, Jobpate, SWL-Projekte)

Das SGB II - Leistungsspektrum der Grundsicherung

Geld- und Sachleistungen für bedarfsgemeinschaftlich Hilfebedürftige

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
  • Regelleistungen nach Bedarf,
  • Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizkosten) im Rahmen der Angemessenheit,
  • Kostenbelastungen bei Haus- und Wohneigentum,
  • Kosten für Kaltwasser, Abwasser und Müllentsorgung,
  • Mietschulden bei drohendem Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust,
  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
  • bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und für jedes Kind (ALG I - Übergangszuschlag),
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
  • Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe:
    • Erstausstattung für Bekleidung, sowie bei Schwangerschaft und Geburt,
    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie
    • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
  • Kosten eines veranlassten Umzugs, die Wohnungsbeschaffungskosten sowie die Mietkaution,
  • Beratung zur Familienversicherung für Sozialgeldempfänger,
  • Zuschüsse zu Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern bei fehlender Familienversicherung,
  • bestimmte Leistungen in Darlehensform.
 
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