Das SGB II
Leistungsspektrum der Arbeitsförderung und der Grundsicherung
Das SGB II - Leistungsspektrum der Arbeitsförderung
Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Arbeitsuchende
- Beratung, Betreuung und Vermittlung
- Beauftragung Dritter mit der Vermittlung,
- Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (Bewerbungs- und Reisekosten),
- Mobilitätshilfen (Fahrtkosten, Übergangsbeihilfen, Ausrüstungsbeihilfen, Umzugskostenbeihilfen, Trennungskostenbeihilfen)
- Trainingsmaßnahmen und Eignungsfeststellung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Leistungen an erwerbsfähige, behinderte Hilfebedürftige,
- Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungs- bzw. Einstellungszuschuss),
- Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter / Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen,
- Arbeitsgelegenheiten (AGE, ABM, MAE),
- Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI),
- kommunale Vermittlungsvereinbarungen für private Arbeitsvermittler,
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen,
- Beschäftigungsförderbeiträge für Ältere,
- Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsvorbereitung,
- Einstiegsgeld für Existenzgründer,
- Teilnahme an Eingliederungsprogrammen (QAB, Jobpate, SWL-Projekte)
Das SGB II - Leistungsspektrum der Grundsicherung
Geld- und Sachleistungen für bedarfsgemeinschaftlich Hilfebedürftige
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Regelleistungen nach Bedarf,
- Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizkosten) im Rahmen der Angemessenheit,
- Kostenbelastungen bei Haus- und Wohneigentum,
- Kosten für Kaltwasser, Abwasser und Müllentsorgung,
- Mietschulden bei drohendem Wohnungs- und Arbeitsplatzverlust,
- Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung,
- bei Vorliegen der Voraussetzungen ein befristeter Zuschlag jeweils für den Erwerbsfähigen und den Partner und für jedes Kind (ALG I - Übergangszuschlag),
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung,
- Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe:
- Erstausstattung für Bekleidung, sowie bei Schwangerschaft und Geburt,
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.
- Kosten eines veranlassten Umzugs, die Wohnungsbeschaffungskosten sowie die Mietkaution,
- Beratung zur Familienversicherung für Sozialgeldempfänger,
- Zuschüsse zu Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung von Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern bei fehlender Familienversicherung,
- bestimmte Leistungen in Darlehensform.