Mit der Angleichung der Abfallwirtschaft- und Abfallgebührensatzungen wurde 2010 auch im Teilgebiet Leipziger Land ein verursachergerechtes Gebührenmodell eingeführt. So können künftig die Kosten den einzelnen Gebührentatbeständen direkt zugeordnet werden. In diesem Zusammenhang werden auch die Fälligkeiten der Abfallgebühren auf zweimal im Jahr vereinheitlicht. Darüber hinaus ergebeb sich Neuerungen bei der Mindestentleerung der Abfallbehälter. Das Gebührenmodell im ehemaligen Leipziger Land wird von einer Mindestentleerung von 120l pro Person und Jahr auf vier Entleerungen pro Behälter und Jahr (unabhängig der Haushaltsgröße) umgestellt. Die Änderung der Mindestentleerung soll Anreize schaffen, die Restabfallbehälter regelmäßig, eben mindestens viermal im Jahr aus hygienischen Gründen zu leeren. Hinsichtlich dessen besteht natürlich die Möglichkeit Behältergemeinschaften zu bilden bzw. einen kleineren Abfallbehälter bereits jetzt kostenlos zu beantragen. Der Eigenbetrieb beabsichtigt den individuellen Behältertausch bis Anfang des Jahres 2010 zu realisieren. Sollte es zu einer erhöhten Nachfrage kommen, bitten wir Sie eventuell entstehende Wartezeiten zu entschuldigen.
Die ab 01.01.2010 gültige Abfallwirtschaft- und Abfallgebührensatzungen der Teilgebiete Altkreis Muldentalkreis und Leipziger Land können Sie unter der Rubrik Satzungen nachlesen. Für individuelle Fragen steht Ihnen der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig unter folgender Rufnummer gern zur Verfügung: 03437 / 70 87-169.
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