Kfz-Zulassung
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Neu: Verzicht auf Umkennzeichung bei Wechsel des Zulassungsbereiches ab 1. September 2010:
Ab dem 1. September 2010 wird auf Wunsch des Fahrzeughalters auf die
Neuzuteilung eines Kennzeichens für ein zugelassenes Fahrzeug bei einem
Wechsel des Zulassungsbereiches innerhalb des Freistaates Sachsen verzichtet.
Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass:
- kein Halterwechsel erfolgt,
- nicht für auslaufende Kennzeichen*)
(siehe Anlage 1 Nummer 2 zu § 8
Absatz 1 Satz 3 der
Fahrzeugzulassungs-Verordnung).
Der Fahrzeughalter muss aber bei der am neuen Wohnsitz örtlich
zuständigen Zulassungsbehörde seine Mitteilungspflicht hinsichtlich
der Änderung der Anschrift erfüllen. Abweichend zum Vorgang Umschreibung eines gebrauchten Kfz, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war brauchen Sie nur Ihre Kennzeichen nicht vorlegen.
*) Noch gültige Unterscheidungszeichen, die – bedingt durch Gebiets- und Verwaltungsreformen – nicht mehr zugeteilt werden und auslaufen sind in Sachsen: AE, ANA, ASZ, AU, BED, BIW, BNA, DIW, DL, DZ, EB, FLÖ, FTL, GC, GHA, GRH, GRM, HC, HOT, HY, KM, LÖB, MAB, MEK, MTL, MW, NOL, NY, OVL, OZ, PL, RC, RG, RIE, RL, SEB, STL, SZB, TG, TO, WDA, WSW, WUR, ZI, ZP
Folgende Unterlagen sind für die Zulassungsvorgänge notwendig:
(Einige Vordrucke stehen am Ende dieser Seite zum Download bereit, sh. Dokumente)
Neuzulassung (Zulassung eine fabrikneuen Kfz)
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die Versicherung
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II
Umschreibung eines gebrauchten Kfz, das bisher im Landkreis Leipzig, Landkreis Leipziger Land oder im Muldentalkreis zugelassen war
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Bei Fahrzeugen mit auslaufenden Kennzeichen (BNA und GHA) sind die Kennzeichenschilder zwecks Umkennzeichnung vorzulegen
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Bei Fahrzeugen, die einer SP-Prüfung unterliegen, SP-Prüfnachweis
Zulassung eines außerbetriebgesetzten Kfz, das vorher im Landkreis Leipziger Land, Landkreis Muldental oder Landkreis Leipzig zugelassen war
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung,
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II,
- Bescheinigung über die Stillegung in Verbindung mit Fahrzeugbrief, bzw. ZB Teil I,
- L- Kennzeichenschild(er) (wenn vorhanden)
- bei Fahrzeugen die einer SP-Prüfung unterliegen, SP-Prüfnachweis
- Nachweis über Hauptuntersuchung
Umschreibung eines gebrauchten Kfz, das bisher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder Versicherungsbestätigung
(Ehemals Doppelkarte genannt), bei Saisonkennzeichen Eintragung des
Betriebszeitraumes durch die Versicherung
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II,
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I,
- Alte(s) Kennzeichenschild(er)
- Nachweis über Hauptuntersuchung,
- Bei Fahrzeugen, die einer SP-Prüfung unterliegen, SP-Prüfnachweis
Zulassung eines außerbetriebgesetzten Kfz, das vorher außerhalb des Zulassungsbezirks zugelassen war
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung,
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II,
- Bescheinigung über die Stillegung in Verbindung mit Fahrzeugbrief, bzw. ZB Teil I,
- Nachweis über Hauptuntersuchung,
- Bei Fahrzeugen, die einer SP-Prüfung unterliegen, SP-Prüfnachweis
Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Hinweis: Wurde das Fahrzeug in einem anderen Zulassungsbezirk oder ohne Kennzeichenreservierung außerbetriebgesetzt, besteht kein Rechtsanpruch auf das vorhergehende Kennzeichen.
- (Das Kennzeichen
kann bereits für ein anderes Fahrzeug zugeteilt worden sein oder die
Freigabe über das KBA (mindestens 5 Arbeitstage) ist noch nicht
eingegangen.
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung,
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II,
- Abmeldebescheinigung über die Stillegung, bei vorhandener ZB Teil II nicht notwendig,
- bei gültiger Kennzeichenreservierung: "L" Kennzeichenschild(er) wenn vorhanden,
- Nachweis über Hauptuntersuchung,
- Bei Fahrzeugen, die einer SP-Prüfung unterliegen, SP-Prüfnachweis
Außerbetriebsetzung (ehemals Stilllegung/Löschen) eines Kfz
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Kennzeichenschild(er)
- auf
Wunsch des Halters kann für die Wiederzulassung dieses Fahrzeuges
dieses amtl. Kennzeichen für 6 Monate reserviert werden (gem.
GebOSt: 2,60Euro)
- Bei endgültiger Abmeldung (Löschung): Verwertungsnachweis/Verbleibserklärung
Wiederzulassung eines länger als 7 Jahre außerbetriebgesetztem Kfz
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- alter Fahrzeugbrief/ ZB Teil II, wenn nichts von diesen vorhanden, dann ist Gutachten gem. 21 StVZO notwendig.
- Abmeldebescheinigung über die Stilllegung/ Löschung
- Kfz-Vorführung nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde
Erneuerung der Stempelplakette auf dem (den) Kennzeichenschild(ern)
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Kennzeichenschild(er), auch evtl. das vorhandene 2. Kennzeichen
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- ggf. Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung durch die Zulassungsstelle
- Wichtiger Hinweis: Sobald ein auslaufendes Kennzeichen (BNA-, GHA-, GRM-, MTL-, WUR-) erneurt werden muss, ist eine neues L- Kennzeichen zuzuteilen, dazu werden dann auch Fahrzeugbrief/ ZB Teil II und Fahrzeugschein/ ZB Teil I im Original benötigt
Berichtigung des Fahrzeugscheines/ ZB Teil I bei Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreis
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II; bei vorhandenem ZB Teil II ist die Vorlage nicht notwendig
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Nachweis über Hauptuntersuchung
Berichtigung des Fahrzeugscheines/ ZB Teil I bzw. Fahrzeugbriefes/ ZB Teil II bei technischen Änderungen am Kfz
- Personaldokumente sh.Seitenende
- Fahrzeugbrief/ ZB Teil II, bei vorhandenem ZB Teil II nur bei Änderung der darin eingetragenen Felder
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Untersuchungsbericht bzw. Gutachten der Technischen Prüfstelle
- Zum Eintragen von Rußpartikelfiltern wird die PM-Stufe vom Hersteller Ihres Fahrzeuges benötigt.
Zuteilung für Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten (Kurzzeitkennzeichen)
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Versicherungsbestätigung mit Vermerk Kurzzeitkennzeichen
Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
- Personalausweis des künftigen Halters oder Reisepasses, persönliche Vorsprache des neuen Halters erforderlich
- Bei Firmen Handelsregisterauszug, Gewerbeerlaubnis
- Versicherungsbestätigung (Gelbe Versicherungskarte)
- Kaufvertrag im Original
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Kfz-Papiere und Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung
- Kfz-Vorführung nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland, erstmalige Zulassung in Deutschland
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Einverständniserklärung (bei Vollmacht) oder Teilnahmeerklärung für Kfz-Steuer
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung
- Eigentumsnachweis im Original
- Vorlage der ausländischen Kfz-Papiere
- Dekra Gutachten (§21 StVZO) bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kfz-Vorführung nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Personaldokumente sh. Seitenende
- eVB Nr. oder
Versicherungsbestätigung (Ehemals Doppelkarte genannt), bei
Saisonkennzeichen Eintragung des Betriebszeitraumes durch die
Versicherung
- Eigentumsnachweis im Original
- Vorlage der ausländischen Kfz-Papiere und wenn zugelassen die amtlichen Kennzeichen
- Dekra Gutachten (§21 StVZO) bzw. EG-Typ-Genehmigung
- Kfz-Vorführung nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde
Ersatz für verlorenen/ gestohlenen Fahrzeugschein/ ZB Teil I oder Betriebserlaubnis
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Fahrzeugsbrief/ ZB Teil II
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Bei Verlust: Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung vom Fahrzeughalter (Urkunde eines Notars oder hier in der Zulassungsbehörde möglich)
- Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei mit Vermerk des amtl. Kennzeichens
Ersatz für verlorenes/ gestohlenes Kennzeichen
- Personaldokumente sh.Seitenende
- Fahrzeugsbrief/ ZB Teil II
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
- Nachweis über Hauptuntersuchung
- Bei Verlust: Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung vom Fahrzeughalter (Urkunde eines Notars oder hier in der Zulassungsbehörde möglich)
- Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei mit Vermerk des amtl. Kennzeichens
Ersatz für verlorenen/ gestohlenen Fahrzeugbrief/ ZB Teil II
- Personaldokumente sh. Seitenende
- Fahrzeugschein/ ZB Teil I
- Evtl. Eigentumsnachweis des bisherigen Briefbesitzers
- Bei Verlust: Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung vom Fahrzeughalter (Urkunde eines Notars oder hier in der Zulassungsbehörde möglich)
- Bei Diebstahl: Diebstahlanzeige der Polizei
Reservierung eines Wunschkennzeichens
- ist schriftlich (Mail oder Fax), persönlich oder telefonisch (03433/ 241-2005 oder -2002) für einen Zeitraum von 6 Monaten möglich (am besten bereits online reservieren, wir verlängern dann nur noch den Zeitraum)
- Kennzeichenbereich: L-U bis Z mit Ziffern 100 bis 9999; mit zweitem
Buchstaben A bis Z mit Ziffern 10 bis 9999.
- kurze Kennzeichen nur bauartbedingt, bzw.
für Saison-, Oldtimer- oder historische Kennzeichen (Beispiele sh. Aufgaben: Internetzulassung und Wunschkennzeichen).
- ist auch
Online möglich, hier können Sie sich in Ruhe Ihr Wunschkennzeichen aussuchen
Verkauf eines Fahrzeuges
- Mitteilung des Names und der zustellbaren Anschrift des neuen Besitzers mit Empfangsbestätigung an die Zulassungsbehörde durch eine
Veräußerungsanzeige oder einer Kopie des Kaufvertrages
*) Personaldokumente im Sinne der Kfz-Zulassung sind:
- Personalausweis des künftigen Halters; bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
- Bei Firmen Handelsregisterauszug, Gewerbeerlaubnis, Personalausweiskopie d. Geschäftsführers
Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt
- Bei Minderjährigen:
Einwilligungserkärung der Eltern
- bei
GbR: alle Gewerbescheine der GbR-Beteiligten, alle Personalausweise (in
Kopie), ausgefülltes Formblatt "Benennung und Einverständniserklärung
des Vertreters"
zuständige Bearbeiter(in) in Borna
- SG Kfz-Zulassung Borna Straßenverkehrsamt
- (Straßenverkehrsamt)
- Telefax: 03433 - 241 2099
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Pia Beyer
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2006
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Veit Ciesielski
- EDV-Systembetreuer im StVA
- (Straßenverkehrsamt)
- Telefon: 03433 - 241 2002
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Bronislaw Fester
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2005
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Birgit Friedrich
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2008
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Melanie Heinke
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2007
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Christine Hengst
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2009
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Monika Klötzner
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2010
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Angelika Moser
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2011
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Sabrina Ronge
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2012
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Karla Schmidt
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2014
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Annett Walnsch
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2015
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
- Sandra Zigan
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03433 - 241 2013
- Stauffenbergstr. 4, Haus 6,
04552 Borna
Standort
E-Mail
zuständige Bearbeiter(in) in Grimma
- Ramona Eckersberg
- Sachgebietsleiterin
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2016
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- SG Kfz-Zulassung Aussenstelle Grimma Straßenverkehrsamt
- (Straßenverkehrsamt)
- Telefax: 03437- 984 2097
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Birgit Finsterbusch
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2004
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Regina Hensel
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2017
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Martina Krell
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2019
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Annett Kühn
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2020
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Jutta Mende
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2021
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Jasmin Petri
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2022
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Katrin Rädler
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2024
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Heidrun Reissky
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2025
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Steffi (SVA) Richter
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2026
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
E-Mail
- Christa Schweigert
- (SG KFZ-Zulassung)
- Telefon: 03437 - 984 2028
- Karl-Marx-Str. 22, Haus 2 - Zufahrt und Parkplatz Prophetenberg,
04668 Grimma
Standort
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