SG Forst und Jagd

Einrichtungen (über-, untergeordnet)

zuständige Bearbeiter(in) in Grimma

Bernd Becker
Sachgebietsleiter
Telefon: 03437 - 984 1964
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Gunter Kiessling
Telefon: 03437 - 984 1967
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Birgit Kunze
Telefon: 03437 - 984 1969
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Ingrid Leschnik
Telefon: 03437 - 984 1966
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Kerstin Müller
Telefon: 03437 - 984 1970
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Frieder Sommer
Telefon: 03437 - 984 1965
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Susanne Tesche
Telefon: 03437 - 984 1968
Karl-Marx-Str. 22, Haus 3,
04668 Grimma
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Aufgaben

Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit des Landkreises, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern.

Den Wald zu erhalten, zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern, ist Anliegen und Zielstellung des Sächsischen Waldgesetzes. Zur Sicherung der vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes obliegt es den sächsischen Forstbehörden, die notwendigen Aufgaben wahrzunehmen.

Der Landkreis Leipzig nimmt im Territorium des Landkreises die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Landkreis ausgestellt.

Im Freistaat Sachsen ist das Reiten im Wald nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen und nur gegen Entrichtung einer Reitabgabe gestattet. Die Reitabgabe wird vom Freistaat Sachsen erhoben. Sie wird verwendet, um erhebliche Schäden, die durch das Reiten entstanden sind, zu beseitigen.

Der Verhütung von Waldbränden kommt eine besondere Bedeutung für den Schutz des Waldes und seiner Besucher zu. Die aktuelle Waldbrandgefährdung wird über die Bestimmung von Waldbrandwarnstufen in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit mindestens vom 15.02. bis zum 15.10. eines jeden Jahres ermittelt.

Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde auf Dauer in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.

 
Wappen des Landkreises Leipzig
landratsamt