Forstaufsicht
Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit des Landkreises, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern.
Forstbehörde
Den Wald zu erhalten, zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern, ist Anliegen und Zielstellung des Sächsischen Waldgesetzes. Zur Sicherung der vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes obliegt es den sächsischen Forstbehörden, die notwendigen Aufgaben wahrzunehmen.
Jagdbehörde
Der Landkreis Leipzig nimmt im Territorium des Landkreises die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muß einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Der Jagdschein wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Landkreis ausgestellt.
Reiten im Wald
Im Freistaat Sachsen ist das Reiten im Wald nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen und nur gegen Entrichtung einer Reitabgabe gestattet. Die Reitabgabe wird vom Freistaat Sachsen erhoben. Sie wird verwendet, um erhebliche Schäden, die durch das Reiten entstanden sind, zu beseitigen.
Waldbrandverhütung
Der Verhütung von Waldbränden kommt eine besondere Bedeutung für den Schutz des Waldes und seiner Besucher zu. Die aktuelle Waldbrandgefährdung wird über die Bestimmung von Waldbrandwarnstufen in der besonders waldbrandgefährdeten Zeit mindestens vom 15.02. bis zum 15.10. eines jeden Jahres ermittelt.
Waldumwandlung
Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde auf Dauer in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.