Einträge

Die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen ist durch Erzeuger, Besitzer, Beförderer und Entsorger in Nachweisen und Registern zu dokumentieren. Diese Nachweispflicht gilt nicht für private Haushaltungen.

Präventive Angebote, aber auch eine persönliche (anonyme) Beratung Betroffener werden durch das Gesundheitsamt angeboten.

Gemäß Altfahrzeug-Verordnung sind die Hersteller von Fahrzeugen verpflichtet, alle Altfahrzeuge Ihrer Marke vom Letzthalter zurückzunehmen.

Festgestellte Altlasten, die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorrufen, sind zu erfassen, zu erkunden, zu überwachen und zu sanieren.

Haupt- und Personalamt

Im Gesundheitsamt werden verschiedene Begutachtungen vorgenommen und Zeugnisse erstellt. Nähere Informationen erfragen Sie bitte im Gesundheitsamt.

Das Amtsblatt für den Landkreis Leipzig erscheint jeweils zum 15. eines Monats.

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, erwirbt oder verkauft, hat dies unverzüglich anzuzeigen. Einige Tiere besonders geschützter Arten unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

Wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt zu schützen und zu pflegen. Besonders und streng geschützte Arten unterliegen dabei besonderen Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten. Ausnahmen von diesen Verboten sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.

siehe Aufgaben F - Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) mit zwei Standorten

Ausbildung

Aufgaben der Ausländerbeauftragten

 
Wappen des Landkreises Leipzig
landratsamt