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Wissenswertes zur Abfallentsorgung

 Was muss gemeldet werden?

  • Zuzug, Wegzug, Umzug, Geburt, Sterbefall
  • An- und Ummeldung des Gewerbes, Selbständigen, Praxen u.ä.
  • An- und Abmeldung der Abfallbehälter

Bitte beachten Sie, dass Meldungen beim Einwohnermeldeamt nicht automatisch an das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Leipzig weitergeleitet werden! Die Meldepflicht gegenüber dem Amt für Abfallwirtschaft liegt beim Überlassungspflichtigen.

 

  • Überlassungspflichtige, das sind Haushalte, Nutzer von Grundstücken für Wohn- und Erholungszwecke, Gewerbe, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, Selbständige u.a.

MTL Meldebogen für Haushalte(PDF, 138 kB)
LL Meldebogen Haushalte LL(PDF, 140 kB)
Kopie der Geburtsurkunde
Kopie der Sterbeurkunde
Meldebogen für Gewerbe(PDF, 204 kB)

  • 3 Wochen vor Inanspruchnahme der Abfallentsorgung sind o. g. Unterlagen beim Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Leipzig schriftlich einzureichen. Dies trifft für alle Überlassungspflichtigen zu.
  • Abfallbehälter mit einem Füllraum von 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter oder 1100 Liter werden durch das Amt für Abfallwirtschaft vermietet und unterhalten.
  • Für den Spitzenbedarf wird der blaue Restabfallsack (70l) mit dem Aufdruck "Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig Restabfallsack" (auch für Nutzer von Wochenendgrundstücken) gebührenpflichtig in Vertriebsstellen angeboten.
 
  • Die Abfallentsorgung (Restabfallbehälter) erfolgt im 14-tägigen Rhythmus nach einem Tourenplan. Die Restabfallbehälter sind mit einem Chip zur Datenerfassung versehen. Der Überlassungspflichtige stellt den Behälter am Abholtag bis 7.00 Uhr vor dem Grundstück so bereit, dass die Entsorgungsabsicht eindeutig erkennbar ist.
  • Die Häufigkeit der Entleerung der Abfallbehälter bestimmt der Überlassungspflichtige selbst (der 14-tägige Rhythmus ist keine Pflicht). Es sind jedoch 4 Mindestentleerungen pro Behälter und Jahr festgeschrieben.
  • Bei der sog. Überlassungsgemeinschaft können Abfallbehälter von Haushalten bzw. Gewerbe auf einem Grundstück unter einer Hausnummer zur gemeinsamen Benutzung angefordert werden. Dies ist besonders für 1- oder 2-Personenhaushalte zu empfehlen.
  • Es muss ein Vorsteher der Überlassungsgemeinschaft ernannt werden, dieser erhält dann die Gebührenabrechnungen für seine Festgebühr und die Behälternutzungs- und Behälterentleerungsgebühren der Überlassungsgemeinschaft. Die Festgebühren der anderen Mitglieder der Überlassungsgemeinschaft werden den jeweiligen Personen dann in Rechnung gestellt.
  • Elektroaltgeräte sind von anderen Abfällen getrennt zu erfassen und seit März 2006 kostenlos bei den Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig abzugeben.
 
  • Der mit dem Aufdruck "Abfallwirtschaft Landkreis Leipzig Restabfallsack" versehene blaue Müllsack wird wie die Abfallbehälter an der nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle entsorgt.
  • Bis spätstens 3 Wochen nach erfolgter Anmeldung beim Amt für Abfallwirtschaft wird der Abfallbehälter entsprechend der beantragten Größe vom zuständigen Entsorgungsunternehmen gestellt.

Bei Umzug innerhalb des Landkreises nehmen Sie Ihre Abfallbehälter mit.

Bei Umzug außerhalb des Landkreises melden Sie den bisherigen Abfallbehälter ab. Sie werden telefonisch benachrichtigt, wann der Behälter zur Abholung bereitzustellen ist. Geben Sie aus diesem Grund immer ihre Telefonnummer an.

  • Die Behälter dürfen nur in zugelassener Art und Weise verschlossen werden. Die Kell Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH bietet gegen Entgelt ein Verschlusssystem für den jeweiligen Behältertyp an. Das Anbringen nicht zugelassener Verschlusssysteme ist unzulässig.